Im Unterschied zur Strom- und Gasversorgung existiert für die Wärmeversorgung keine gesetzlich geregelte Ersatzversorgung im Falle einer Insolvenz des Wärmenetzbetreibers. Das bedeutet: Wenn ein privater Wärmenetzbetreiber zahlungsunfähig wird, ist die Versorgungssicherheit nicht automatisch abgesichert. Kommunale Unternehmen, wie z.B. die ESWE Versorgungs AG, sind dagegen in der Regel nicht insolvenzfähig. Dadurch besteht – anders als bei privaten Betreibern – praktisch kein Risiko, dass die Wärmeversorgung im Insolvenzfall ausfällt. Speziell die ESWE Versorgungs AG ist zu 51 % ein Unternehmen der Stadt Wiesbaden. Die übrigen 49 % gehören der Thüga AG, dem größten kommunalen Verbund Deutschlands mit rund 100 Stadtwerken und regionalen Energieversorgern. Durch diese Eigentümerstruktur gilt die ESWE Versorgungs AG als finanziell stark, langfristig stabil und damit als besonders sicherer Wärmeversorger in der Region. Jedes Projekt wird vorab auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Wie sind die Eigentumsverhältnisse geplant und wie ist der Betrieb bei einer Pleite des Betreibers gesichert.
Von "Bürgerversammlung zur Kommunalen Wärmeplanung: Was bedeutet das für mich?"
Zum Projekt
Bisher sind vier (private) Betreiber von Fernwärmenetzen pleite gegangen. In einigen Fällen waren dadurch und durch die ungeklärte Rechtslage die Kunden über längere Zeit von der Versorgung abgehängt.
Wie soll für so einen Fall der lückenlose Weiterbetrieb gesichert sein?
Offizielle Updates
Letztes Update: 18. Dezember 2025
Veröffentlicht am 18. Dezember 2025
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