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Bürgerversammlung zur Kommunalen Wärmeplanung: Was bedeutet das für mich?

Wie wir in Taunusstein in Zukunft heizen – sicher, bezahlbar und klimafreundlich – betrifft uns alle. Die Kommunale Wärmeplanung zeigt auf, welche Lösungen in welchen Teilen der Stadt künftig sinnvoll sein können und wie Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet bleibt.

Darum lädt der Stadtverordnetenvorsteher Uwe Löser und die Stadt Taunusstein zur Bürgerversammlung am 26. November 2025 um 19:30 Uhr in die Aartalhalle in Neuhof ein.

Dort beantworten wir gemeinsam mit der ESWE die wichtigsten Fragen:

  • Was bedeutet die Wärmeplanung ganz konkret für mich?
  • Welche Vorgaben gelten wirklich – und ab wann?
  • Welche Chancen entstehen für meine Immobilie?
  • Wie und wo werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt?
  • Welche Zwischenergebnisse gibt es bereits für Taunusstein?

Diese Plattform begleitet die Veranstaltung — vorab und im Nachgang:

  • Informationen vorab erhalten
  • Fragen einreichen
  • Teilnahme vormerken
  • Antworten nachlesen

Informieren Sie sich über die Wärmeversorgung von morgen – für Ihr Zuhause und unsere Stadt.

Phasen

Phasenübersicht
Phase 1: Bürgerversammlung: Ihre Fragen
Bürgerversammlung: Ihre Fragen
Phase 2: Auswertung der Veranstaltung
Auswertung der Veranstaltung
Phase 3: FAQs, weitere Informationen und nächste Schritte
FAQs, weitere Informationen und nächste Schritte

FAQs, weitere Informationen und nächste Schritte

19. Dezember 2025 23:00 - 1. Februar 2026 23:00

Hier finden Sie alle Antworten auf die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, die im Vorfeld auf der Plattform sowie vor Ort auf der Bürgerversammlung gestellt wurden. Eine Bürgerin wollte zudem wissen, ob die Informationen der Veranstaltung im Nachgang bereitgestellt werden. Hierzu ein klares „Ja”!

Unter www.taunusstein.de/kwp stehen sowohl die Präsentation der Veranstaltung als auch die dort ausgehängten Plakate zur Kommunalen Wärmeplanung in Taunusstein zum Download bereit. Außerdem finden Sie dort den Link zur Bestands- und Potenzialanalyse der Stadt auf unserem GEO-Portal.

Wie geht es rund ums Thema Kommunale Wärmeplanung in Taunusstein nun weiter? Aktuell wird ein konkretes Zielszenario entwickelt, welche Quellen zur Wärmeversorgung in den verschiedenen Gebieten Taunussteins potentiell in Frage kommen können. Dieses Arbeitspaket wird Anfang des Jahres 2026 fertiggestellt. Im Anschluss werden konkrete Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und veröffentlicht. Selbstverständlich halten wir Sie zu den Fortschritten und Ergebnissen regelmäßig über die städtischen Kanäle auf dem Laufenden.


Fragen und Antworten auf gestalte.taunusstein.de


Eigentumsverhältnisse

Frage: Wie sind die Eigentumsverhältnisse geplant und wie ist der Betrieb bei einer Pleite des Betreibers gesichert? Erläuterung: Bisher sind vier (private) Betreiber von Fernwärmenetzen pleite gegangen. In einigen Fällen waren dadurch und durch die ungeklärte Rechtslage die Kunden über längere Zeit von der Versorgung abgehängt. Wie soll für so einen Fall der lückenlose Weiterbetrieb gesichert sein

Antwort (ESWE): Im Unterschied zur Strom- und Gasversorgung existiert für die Wärmeversorgung keine gesetzlich geregelte Ersatzversorgung im Falle einer Insolvenz des Wärmenetzbetreibers. Das bedeutet: Wenn ein privater Wärmenetzbetreiber zahlungsunfähig wird, ist die Versorgungssicherheit nicht automatisch abgesichert. Kommunale Unternehmen, wie z.B. die ESWE Versorgungs AG, sind dagegen in der Regel nicht insolvenzfähig. Dadurch besteht – anders als bei privaten Betreibern – praktisch kein Risiko, dass die Wärmeversorgung im Insolvenzfall ausfällt. Speziell die ESWE Versorgungs AG ist zu 51 % ein Unternehmen der Stadt Wiesbaden. Die übrigen 49 % gehören der Thüga AG, dem größten kommunalen Verbund Deutschlands mit rund 100 Stadtwerken und regionalen Energieversorgern. Durch diese Eigentümerstruktur gilt die ESWE Versorgungs AG als finanziell stark, langfristig stabil und damit als besonders sicherer Wärmeversorger in der Region. Jedes Projekt wird vorab auf Wirtschaftlichkeit geprüft.


Fernwärme

2 Fragen zu diesem Thema: Wird ein Anschluss an eine etwaige Fernwärmelösung verpflichtend oder optional sein? // Kommt in Zukunft in Taunusstein die Fernwärme?

Antwort (ESWE): Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) werden sämtliche Optionen der zukünftigen Wärmeversorgung umfassend untersucht. Dabei werden sowohl vorhandene Wärmepotenziale als auch die aktuellen und zukünftigen Wärmebedarfe analysiert – unter Einbeziehung der jeweiligen Wärmevollkosten. Vor Abschluss der KWP kann daher keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, welche Teilgebiete sich konkret für ein Wärmenetz eignen. Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist dabei weder für Bürgerinnen und Bürger, noch für Wärmeversorger verbindlich. Ein Anschlusszwang für bestehende Gebäude ist per se somit ausgeschlossen. Ein Anschluss- und Benutzungszwang müsste von der Stadt Taunusstein separat erlassen werden, was aber aktuell nicht angedacht ist. Anders kann es sich in privaten Neubaugebieten darstellen.


Stromnetz

Frage: Wann wird das Taunussteiner Stromnetz auf die Belastung durch nahezu vollständige Nutzung von Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser und von Ladestationen für Elektromobilität ausgebaut sein? Wer trägt die Kosten für den Ausbau des Taunussteiner Stromnetzes?

Antwort (sw netz): Der Ausbau des Netzes richtet sich nach den regelmäßigen Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung in Taunusstein sowie den Erfordernissen der eingehenden Anschlussanfragen. Dabei werden die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung die Basis für ein Zielnetz bilden, auf dessen Grundlage die jeweiligen Maßnahmen geplant werden. Es ist vorgesehen, das Stromnetz in Taunusstein auf diese Weise über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren sukzessive und bedarfsorientiert auf die Bedürfnisse einer dekarbonisierten Energieversorgung umzurüsten. Die Kosten des Netzausbaus werden über die Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt. Diese Gebühren decken die Kosten für Netzaufbau, Wartung und Ausbau und werden durch die Bundesnetzagentur reguliert. Darin sind jedoch nicht nur die Kosten des örtlichen Netzbetreibers enthalten. Auch die Ausbaukosten des Übertragungsnetzes in Deutschland werden darin angerechnet.


Kooperation mit Idstein

Frage: Gibt es Pläne, sich mit Idstein als der anderen Kommune im RTK, die zu einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet ist, zusammenzuarbeiten, um Synergieeffekte zu nutzen und möglicherweise Kosten zu sparen?

Antwort (Stadt/ESWE): Die neue Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung für das Land Hessen gilt seit dem 17.11.2025. Hierin ist eine gemeinsame Wärmeplanung mehrerer Gemeindegebiete vorgesehen bzw. angedacht. Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen den beiden Städten und der Tatsache, dass die Stadt Taunusstein schon frühzeitig mit der Kommunalen Wärmeplanung begonnen hat, sind zum jetzigen Projektstand keine gemeinsamen Aktivitäten vorgesehen. Sollten im Zuge der weiteren Planungen Synergien zu einer angrenzenden Kommune möglich werden, würde diese selbstverständlich mitgedacht.


Erdwärme

Frage: Wie viele erfolgreiche Projekte mit Erdwärme wurden bereits in Taunusstein umgesetzt und gibt es seitens der Stadt Ideen, Erdwärme auch im Siedlungsgebiet mit Anschluss für mehrere Wohngebäude (z.B. innerhalb eines Straßenzuges) zu realisieren?

Antwort (ESWE): Bisher wurde in Taunusstein kein Geothermieprojekt zur Versorgung von Wärmenetzen realisiert. Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung wird zwar das Potenzial der oberflächennahen Geothermie untersucht, da sie eine sehr zuverlässige und witterungsunabhängige Wärmequelle darstellt. Die hohen Anfangsinvestitionen für Bohrungen und Erdsonden führen jedoch dazu, dass die oberflächennahe Geothermie bei der Versorgung von Gebäudenetzen auch zukünftig eine untergeordnete Rolle spielt.


Hausgasanschlüsse 

Frage: Nirgendwo werden mehr Hausgasanschlüsse realisiert als in Taunusstein in den letzten Monaten. Warum greifen die Stadt und der Versorger nicht ein und unterbreitet den Menschen attraktive Alternativen?

Antwort (ESWE): Der Gasnetzbetreiber unterliegt grundsätzlich der Anschluss- und Versorgungspflicht nach § 17 EnWG, soweit der Anschluss wirtschaftlich zumutbar und technisch möglich ist. Das bedeutet: In Gebieten mit bestehender Gasinfrastruktur und einem entsprechenden Kundenantrag besteht regelmäßig ein Anspruch auf Herstellung des Anschlusses. Eine Erweiterung des Netzes über den bestehenden Ausbaustand hinaus ist für Taunusstein nicht vorgesehen. Ein aktives Abtrennen von Bestandskunden durch den Netzbetreiber ist aktuell gesetzlich ausgeschlossen. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) war die Installation von Gasheizungen bis zum 31.12.2024 ohne Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien möglich. Dies führte in der Vergangenheit zu einer erhöhten Bereitschaft, einen Gasanschluss zu beantragen. Für Neuinstallationen ab 2025 schreibt das GEG hingegen eine stufenweise steigende Einbindung erneuerbarer Energien vor, die ab Mitte 2028 einen Anteil von 65 % erreichen muss. Ab dem Jahr 2045 ist der Einsatz fossiler Energieträger wie Erdgas vollständig untersagt. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Verschärfungen sowie der erwarteten Preisentwicklung ist in den kommenden Jahren mit einer rückläufigen Nachfrage nach Erdgasanschlüssen und -versorgung zu rechnen.


KWP für alle Stadtteile

Frage: Welche Vorstellung gibt es, die kommunale Wärmeplanung für alle Taunussteiner Stadtteile umzusetzen? Erläuterung: Bleidenstadt kann für das Konzept der Kommunalen Wärmeplanung als Pilotprojekt dienen. Doch die Bürgerinnen und Bürger in allen Taunussteiner Stadtteilen benötigen Handlungsempfehlungen für die Erneuerung von bestehenden Anlagen und die zukunftsorientierte Auslegung neuer Anlagen. Welche Vorstellungen gibt es seitens der Verwaltung, die Analyse und Konzeption für alle Stadtteile zu realisieren?

Antwort (Stadt/ESWE): Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt für das gesamte Stadtgebiet Taunusstein. Hierbei wird Taunusstein in 48 Teilgebiete aufgeteilt, die sich in Baustruktur, Wärmebedarfe, Sektoren und natürliche Barrieren unterscheiden. Für jedes Teilgebiet wird die Kosteneffizienteste Wärmeversorgungsoption ermittelt. Die Flughöhe der Wärmeplanung ist jedoch sehr hoch und stellt keine gebäudescharfe Umsetzungsempfehlungen dar.


Biogas & Grüner Wasserstoff

Frage: Wird es Biogas oder grüner Wasserstoff für die Haushalte geben? Wird es alternativ eine Versorgung mit Biogas oder grünem Wasserstoff geben?

Antwort (ESWE): In Taunusstein besteht ein geringes Potenzial zur Erzeugung von Biogas aus z.B. Klärschlamm, biogenen Abfällen. Für Wasserstoff hingegen hat Taunusstein eine sehr vorteilhafte Lage, da eine Leitung des geplanten Wasserstoffkernnetzes direkt durch das Stadtgebiet verläuft und voraussichtlich ab 2032 Wasserstoff bereitstellen wird. Derzeit lassen sich jedoch keine verlässlichen Aussagen zu den künftig verfügbaren Mengen oder Preisen treffen. Daher wird Wasserstoff in Taunusstein voraussichtlich vor allem für die energieintensive Industrie Anwendungen finden. Es ist davon auszugehen, dass eine flächige Versorgung, analog zur heutigen Erdgasversorgung, mit H2 zu Heizzwecken nicht kommen wird.


Fragen und Antworten der Bürgerversammlung

 

Wird der Stromnetzausbau parallel zur Wärmepumpenpflicht erfolgen?

Antwort (ESWE): Das Stromnetz wird permanent im Rahmen der regelmäßigen Erneuerungsmaßnahmen an die zukünftigen Herausforderungen angepasst. Wichtig: Es gibt keinerlei Pflicht zur Installation einer Wärmepumpe.


Wie verhalte ich mich, wenn ich in 3 Jahren die Gasheizung erneuern muss? Wo soll Platz für die Wärmepumpe sein?

Antwort (ESWE): In Hessen bestehen keine festgelegten Mindestabstände für die Installation von Wärmepumpen, sofern die Anlagen bestimmte Größenkriterien nicht überschreiten und damit nicht als bauliche Anlagen im Sinne der Hessischen Bauordnung (HBO) gelten. Kompakte Außeneinheiten (≤ 2 m Höhe und ≤ 3 m Länge) dürfen daher auch in dicht bebauten Gebieten oder bei Reihenhausanlagen nahe an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Unabhängig vom Abstand müssen jedoch stets die geltenden Geräusch- und Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Als Alternative kommen auch innenaufgestellte Luftwärmepumpen in Betracht. Bei diesen Geräten wird die Luft über Zuluft- und Fortluftkanäle nach außen geführt, sodass kein Außengerät erforderlich ist. Darüber hinaus können sich mehrere Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer zusammenschließen, um ein Gemeinschafts- bzw. Gebäudenetz mit einer zentralen Wärmeversorgung zu errichten und gemeinsam zu betreiben. Dies bietet sich insbesondere bei enger Bebauung oder fehlenden Aufstellflächen an.


Muss ich mich an der angebotenen Lösung der ESWE beteiligen?

Antwort (ESWE): Das Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung stellt keine Verpflichtung dar, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu nutzen oder bereitzustellen. Der Wärmeplan soll dem Gebäudeeigentümer nur eine Orientierungshilfe geben, welche Wärmeversorgungsoption in welchem Gebiet die kosteneffizienteste sein könnte.


Sind beim Stromnetzausbau auch die Photovoltaik-Potentiale berücksichtigt?

Antwort (ESWE): Ein eindeutiges Ja!

 

Geothermie/Tiefenbohrung: Ist das auch Teil der Wärmeplanung?

Antwort (ESWE): Hier muss zwischen Tiefengeothermie und oberflächennaher Geothermie unterschieden werden. Aufgrund der geothermischen Informationen sowie der Bebauungsstruktur ist davon auszugehen, dass ein kein sinnvolles Potenzial an Tiefengeothermie (>3000m) vorliegt. Ein Potential für oberflächennahe Geothermie (< 200m) ist vorhanden und wird aktuell untersucht. Wo dieses Potential wirtschaftlich genutzt werden kann wird im Einzelfall entschieden.


Bekomme ich einen Anschluss- und Benutzungszwang auferlegt?

Antwort (ESWE): Für Taunusstein gibt es aktuell keinen Anschluss und Benutzerzwang für Wärmenetze und es ist auch keiner geplant.

 

Welche Bedeutung hat das Thema Windenergie in der Kommunalen Wärmeplanung Taunussteins?

Antwort (ESWE/Stadt): Wie der Name schon ausdrückt, fokussiert die Kommunale Wärmeplanung auf die Wärme und nicht auf den Strom. Von daher spielt Windenergie in der Kommunalen Wärmeplanung keine Rolle.

 

Wie kann schon jetzt so weit in die Zukunft geplant werden? Wird sich bis dahin nicht viel ändern?

Antwort (ESWE): Für die Transformation der Energienetze muss ESWE einschätzen können, welche Energieform, in welcher Menge und an welchen Standorten künftig nachgefragt wird. Dabei unterstützt der Energieentwicklungsplan der ESWE Versorgungs AG. Hierbei handelt es sich um ein Berechnungs- und Modellierungswerkzeug, mit dem die komplexen Zusammenhänge zwischen Energie- und Wärmebedarf, den Netzstrukturen (Strom, Gas, Wärme), der Stromerzeugung, der Mobilität sowie den jeweils eingesetzten Versorgungstechnologien visualisiert und analysiert werden können. Auf Grundlage definierter Kriterien lassen sich verschiedene Szenarien und Prognosen ableiten. Diese werden jährlich aktualisiert und weiter geschärft, um die Planungsgrundlagen kontinuierlich zu verbessern.

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